Kaltlaufregler (KLR)

Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit einem Kaltlaufregler (KLR) auf Euro2 oder D3 um und sparen Sie bis zu 50% KFZ-Steuer ein. Wählen Sie dazu einen der folgenden Hersteller aus oder benutzen Sie die Fahrzeugsuche über die Schlüsselnummer. Hier finden Sie Informationen wie Funktionsweise und warum Sie einen Kaltlaufregler einbauen sollten.

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Kaltlaufregler (KLR) / Kaltlaufregelsysteme / Kaltstartregler

Besitzen Sie ein Fahrzeug mit Katalysator, dann können Sie mit einem Kaltlaufregler (KLR) den Emissionssaustoß Ihres Motors in der Startphase senken. Bekanntlich erzeugt ein Kaltstart die höchsten Emissionswerte, wenn Motor und Katalysator noch nicht auf Betriebstemperatur sind. Mit einem Kaltlaufregler (KLR) lässt sich dieses Verhalten beeinflussen. Auf den Fahrbetrieb bei Betriebstemperatur hat der Kaltstartregler keinen Einfluss. Dieses kleine Bauteil wird von Fachwerkstätten korrekt eingebaut und ist dann eigentlich wartungsfrei. Vor dem integrieren sollten Sie eine Emissionsprüfung durchführen lassen, um sicherzustellen, dass der Katalysator voll funktionsfähig ist. Fällt der Katalysatortest positiv aus, steht einem Kaltlaufregler nichts mehr im Wege. Danach wird für Sie eine abschließende Prüfung der Emissionswerte durchgeführt. Mit den Ergebnissen können Sie zur Zulassungsstelle gehen und eine günstigere Steuerklasse für Ihr Fahrzeug eintragen lassen. Zuviel gezahlte Steuer wird schnell erstattet und ab dem Folgejahr werden Sie dank des Kaltlaufreglers gleich günstiger besteuert. Der Einbau von einem Kaltlaufregler (KLR) bringt Ihnen somit in kurzer Zeit die Kosten für den Einbau als Steuereinsparung zurück.

Nachträglich eingebauter Kaltlaufregler

Der Kaltlaufregler (KLR) wird im Allgemeinen nachträglich eingebaut mit dem Ziel, die Einstufung in eine günstigere Schadstoffklasse für Ihr Fahrzeug zu erreichen. Die KFZ-Steuer wird durch den Einbau durch einen Kaltlaufregler sowie durch einen Minikat deutlich gesenkt. Abhängig ist die Steuereinsparung außerdem vom Hubraum Ihres Fahrzeuges. Möglich ist der nachträgliche Einbau nur bei Fahrzeugen, die schon serienmäßig über einen geregelten Katalysator verfügen. Es kann die Euro-2 oder auch die D3-Norm durch den Einbau von einem Kaltlaufregler erreicht werden. Bei einigen Fahrzeugen ist es nicht möglich, einen Kaltstartregler nachzurüsten. Dies betrifft Fahrzeuge, die mittels Sensoren den Druck im Saugrohr erfassen und selbstständig nachregeln. Ebenso sind auch Motoren mit einer Drehzahlstabilisierung nicht nachrüstbar, wenn diese luftseitig die Werte automatisch korrigiert. Fragen Sie einfach in Ihrer Vertragswerkstatt nach, ob der Einbau von einem Kaltstartregler bei Ihrem Fahrzeug möglich ist.

Die Wirkungsweise vom Kaltstartregler ist sehr einfach. Dem Ansaugsystem wird in der Startphase ein zusätzlicher Luftstrom zugeführt. Dieser bewirkt ein magereres Gemisch und somit eine höhere Verbrennungstemperatur. Die Leerlaufdrehzahl wird durch den Kaltlaufregler ebenfalls ein klein wenig angehoben, sodass der Motor besser läuft. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Startphase zu verkürzen. Der Katalysator ist dank dem Kaltstartregler schneller auf der notwendigen Betriebstemperatur um seine volle Wirkung zu entfalten. Meistens wird der Kaltlaufregler im kleinen Kühlkreislauf des Motors eingebaut. Wenn das Kühlwasser die notwendige Betriebstemperatur besitzt, unterbricht der Kaltstartregler die zusätzliche Luftzufuhr automatisch. Ein Eingriff in die Motorsteuerung ist durch den Kaltlaufregler / KLR Ihres Fahrzeuges ist nicht erforderlich.